Nachrichten & Informationen

Hinweis zum Widerspruchsrecht

Hinweise zur Datenschutzverordnung und zum Widerspruchsrecht sind per Erlass geregelt.

„Gemäß Erlass des Generalvikars Nr. 5822, veröffentlicht im Kirchlichen Amtsblatt für die Diözese Rottenburg-Stuttgart (KABl. 2021, Nr. 15, S. 502) 
können Sakramentsspendungen sowie Alters- und Ehejubiläen, Geburten, Weihe-, Priester- und Ordensjubiläen mit Namen der betroffenen Person und ggf. deren Wohnort (nicht die Straße) sowie der Tag und die Art des Ereignisses in den kircheneigenen Printmedien und kirchlichen Publikationsorganen, insbesondere in den Pfarr- und Gemeindebriefen und auf den Websites der beteiligten kirchlichen Stellen, veröffentlicht werden, wenn die betroffenen Personen der Veröffentlichung insgesamt oder in bestimmten Medien nicht vorher schriftlich oder in sonstiger geeigneter Form bei der zuständigen Pfarrei oder bei der Meldestelle der Diözese widersprochen haben.“

 

Dienstag, 20. Juni 2023  |  Ein Beitrag von Pastoralteam